Behandlungsvertrag für Heilpraktiker

Gegenstand dieses Vertrages ist die manualtherapeutische bzw. osteopathische Behandlung des Patienten durch den Heilpraktiker.

Die von uns erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) berechnet und von den meisten privaten Krankenversicherungen oder von Heilpraktikerzusatzversicherungen übernommen. Die
Behandlungskosten müssen auch im Falle einer Nichterstattung durch Ihre Krankenversicherung im vollen Umfang
beglichen werden. Das Honorar für die Heilpraktiker-Behandlung wird in Höhe der aktuellen Sätze fällig. Es gelten die auf dieser Webseite veröffentlichten Preise. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Der Patient ist daher verpflichtet, Termine pünktlich einzuhalten, und falls erforderlich, Termine frühzeitig, spätestens aber 24 Stunden vorher abzusagen, damit die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann. Für unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine fällt eine Ausfallpauschale in voller Höhe an, wobei dem Patienten der Nachweis vorbehalten bleibt, dass der Praxis kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Als Heilpraktiker unterliegen wir der Schweigepflicht über sämtliche Informationen, die uns in Ausübung unserer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen. Ausgenommen sind gesetzliche Offenbarungspflichten, beispielsweise aus dem Infektionsschutzgesetz.

Sie verpflichten sich, uns wahrheitsgemäß über anderweitige, in zeitlichem Zusammenhang erfolgte Behandlungen und über Medikationen zu unterrichten.

Folgende Anlagen sind Bestandteil des Behandlungsvertrages. Die Dokumente werden Ihnen bei Ihrem ersten Termin ausgehändigt.


▪ Patientenbogen
▪ Patientenaufklärung
▪ Einwilligungserklärung in der Datenverarbeitung
▪ Patienteninformation zum Datenschutz


Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Ziffer a) DSGVO

Ich bin einverstanden, dass durch die Heilpraktiker der Praxisgemeinschaft KOOENA – meine Daten zu folgenden Zwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

  • Zur Pflege der Kontaktdaten
  • Der Erfüllung des Behandlungsvertrages
  • Zur Abrechnung erbrachter Leistungen mit dem Patienten
  • Zur therapeutischen Dokumentation, zum Erstellen von Behandlungsberichten und Arztbriefen.
  • Zur Terminvereinbarung: Telefonisch, E-Mail, SMS.

Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die im Rahmen der vorstehenden genannten Zwecken erhobenen persönlichen Daten meiner Person unter Beachtung des DSGVO und des BDSG erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgten und dass ich mein Einverständnis verweigern kann, mit der Folge, dass der Behandlungsvertrag nicht erfüllt werden kann/ nicht zustande kommt und die Behandlung nicht abgerechnet werden kann.

  • Ich bin jederzeit berechtigt, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen.
  • Ich bin jederzeit berechtigt, die Berichtigung, Löschung oder Sperrung einzelner personenbezogener
    Daten zu verlangen.
  • Ich bin jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese Einwilligungserklärung zu widerrufen.
  • Im Falle des Widerrufs ist der Widerruf zu richten an:

PRAXISGEMEINSCHAFT KOOENA

Miriam Berger

Westermühlstraße 1

80469 München

Mir ist bewusst, dass ich die Einwilligung ganz oder teilweise jederzeit grundlos für die Zukunft widerrufen kann. Meine Einwilligung ist freiwillig. Wenn ich nicht einwillige oder meine Einwilligung widerrufe, entstehen für mich keine Nachteile.


Patientenaufklärung

Die Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen und deren Ursachen dient. Die osteopathische Behandlung erfolgt mit den Händen. Der Patient wird in seine Gesamtheit betrachtet. Vor der Behandlung wird der Patient auf Grundlage des Befundes und der Diagnose ausführlich untersucht.


Anwendungen:

  • Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Funktionsstörungen der inneren Organe
  • Funktionsstörungen des Nervensystems
  • Funktionsstörungen des Cranio-Sacralen Systems


Gegenanzeigen/Kontraindikationen:

Die wichtigste Kontraindikation ist eine unsichere oder ungeklärte Diagnose. Vor Beginn der Behandlung muss eine entsprechende Abklärung erfolgen, damit für den Patienten durch die Verzögerung entsprechender anderer Maßnahmen kein Schaden entstehen kann.

Die Osteopathie ist als Primärbehandlung kontraindiziert bei:

  • Aneurysmen
  • Akuten Entzündungen
  • Infektionserkrankungen
  • Fieberhaften Erkrankungen
  • Brüchen
  • Tumorerkrankungen
  • Durchblutungsstörungen des Gehirns
  • Bluterkrankheit
  • Thrombosen
  • spontanen Hämatombildungen


Risiken der Behandlung sind:

  • Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Fieber
  • Kurzfristige Symptomverschlimmerung oder kurzes Akutwerden einer chronischen Entzündung
  • Muskelkaterähnliche Schmerzen
  • Schlafstörungen


Risiken der Wirbelsäulenbehandlung sind:

  • Gelegentlich leichte Beschwerden in den Wirbelgelenken und in der Haut
  • In seltenen Fällen (mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:400.000 – 1. 2.000.000) kann es nach Behandlung der Wirbelsäule bei entsprechenden Voraussetzungen zu einer Hirnblutung, einer Schädigung des Rückenmarks oder einem Schlaganfall kommen.