Kostenerstattung
Die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen, der Zusatzversicherung für Heilpraktiker und der Beihilfe teilweise oder ganz erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das Honorar ist, unabhängig von der Höhe der Erstattung Ihres Versicherungsträgers, in voller Höhe zu entrichten. Gemäß § 14 UStG sind Heilpraktiker-Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.
KOSTENERSTATTUNG – OSTEOPATHIE
In erster Linie sind osteopathische Behandlungen Selbstzahlerleistungen und müssen zunächst eigenhändig bezahlt werden. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung bei Ihrem Versichrungsträger einzureichen.
1. Gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschußen die Behandlungskosten von 3-4 osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach den individuellen Regelungen. Wir empfehlen Ihnen, bereits im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob Sie eine ärztliche Verordnung benötigen. In den meisten Fällen ist dies der Fall.
2. Private Krankenversicherung
Im Rahmen der Abdeckung von Heilpraktiker-Leistungen durch Ihre private Krankenversicherungen oder durch Beihilfe-Leistungen, sind die Behandlungskosten für Osteopathie in jedem Falle erstattungsfähig. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht notwendig, dennoch empfehlen wir die individuellen Regelungen Ihrer Versicherung om Vorfeld zu erfragen
Honorar
Für Selbstzahler bieten wir vergünstigte Preise an. Im Falle einer Kostenerstattung wird das reguläre Honorar berechnet. Die von uns erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH 85) berechnet. Als Honorar, wird unabhängig von der Länge der Heilbehandlung, ein Betrag von EUR 100,- bis 170,- vereinbart. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Behandlungsverlauf. Als Behandlung zählt auch das Anamnesegepräch mit dem Patienten.
weiteres
Sie können den Behandlungsvertrage für Heilpraktiker, die Einwilligungerklärung in die Datenverarbeitung sowie die Patientenaufklärung hier einsehen.