Kostenerstattung

Die Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker werden von den privaten Krankenkassen, der Zusatzversicherung für Heilpraktiker und der Beihilfe teilweise oder ganz erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das Honorar ist, unabhängig von der Höhe der Erstattung Ihres Versicherungsträgers, in voller Höhe zu entrichten. Gemäß § 14 UStG sind Heilpraktiker-Leistungen von der Umsatzsteuer befreit.


Im Rahmen der Abdeckung von Heilpraktiker-Leistungen durch Ihre private Krankenversicherungen oder durch Beihilfe-Leistungen, sind die Behandlungskosten für Osteopathie in jedem Falle erstattungsfähig. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht notwendig, dennoch empfehlen wir die individuellen Regelungen Ihrer Versicherung om Vorfeld zu erfragen

Sie können den Behandlungsvertrage für Heilpraktiker, die Einwilligungerklärung in die Datenverarbeitung sowie die Patientenaufklärung hier einsehen.